Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mokka Milch GmbH · Restaurant & Café · Co-Working · Events & Veranstaltungen
Karl-Marx-Allee 35 · 10178 Berlin · HRB 281809 · Stand: Juni 2026
Teil A – Allgemeine Bestimmungen (für alle Bereiche gültig)
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der MOKKA*MILCH GmbH, Karl-Marx-Allee 35, 10178 Berlin („MOKKA*MILCH“) und ihren Gästen, Kunden, Co-Creator/innen und Mitgliedern („Kunde/Kundin“) in den Bereichen Restaurant & Café, Co-Working sowie Events & Veranstaltungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MOKKA*MILCH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher/innen (§ 13 BGB) und Unternehmer/innen (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Buchungen und Reservierungen können über www.mokkamilch.de, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort vorgenommen werden.
(2) Eine Buchungsanfrage des Kunden/der Kundin stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung durch MOKKA*MILCH zustande.
(3) Buchungsbestätigungen per E-Mail gelten im Sinne dieser AGB als schriftliche Bestätigung.
§ 3 Preise & Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website oder in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, Preise mit einer Frist von vier Wochen anzupassen. Für bestätigte Buchungen gilt der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preis.
(3) Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, Debitkarte, SEPA-Überweisung und Online-Zahlung über das Buchungssystem. Barzahlung ist nicht möglich.
§ 4 Hausordnung & Verhalten
(1) Alle Gäste und Kunden/Kundinnen sind verpflichtet, die Hausordnung von MOKKA*MILCH einzuhalten. Diese ist in den Räumlichkeiten einsehbar.
(2) MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer gefährden oder sich trotz Abmahnung unangemessen verhalten, der Räumlichkeiten zu verweisen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet.
(3) Das Rauchen ist in allen Innenbereichen untersagt. Ausgewiesene Raucherbereiche sind beschildert.
(4) Tiere sind gestattet; sie müssen jedoch jederzeit unter Kontrolle gehalten werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Entfernung eines Tieres zu verlangen, das andere Gäste stört oder Sachschäden verursacht.
§ 5 Haftung
(1) MOKKA*MILCH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MOKKA*MILCH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) MOKKA*MILCH übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen, die von Gästen in die Räumlichkeiten mitgebracht werden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von MOKKA*MILCH.
§ 6 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.mokkamilch.de/privacy
§ 7 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Berlin, sofern der Kunde/die Kundin Kaufmann/Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Für Verbraucher/innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Es wird auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hingewiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. MOKKA*MILCH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 8 Salvatorische Klausel & Änderungen
(1) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(2) MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Für Einzelbuchungen (Restaurant, einzelne Veranstaltungen) gelten die AGB zum Zeitpunkt der Buchung. Für laufende Vertragsverhältnisse (Co-Working-Abonnements, Veranstaltungsbuchungen, Co-Creator) hat der Kunde/die Kundin das Recht, den Vertrag bei wesentlichen Änderungen dieser AGB mit sofortiger Wirkung zu kündigen. MOKKA*MILCH wird den Kunden/die Kundin in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen.
Teil B – Restaurant, Café & Bar
Dieser Abschnitt gilt nicht für private Veranstaltungsbuchungen, sondern ausschließlich für Tischreservierungen in unserem Restaurant, Café und unserer Bar.
§ 9 Reservierungen
(1) Tischreservierungen können über unsere Website, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Eine Reservierung ist für beide Parteien verbindlich, sobald sie von MOKKA*MILCH bestätigt wurde.
(2) Der reservierte Tisch wird bis zu 30 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit freigehalten. Bei verspätetem Erscheinen ohne vorherige Benachrichtigung kann der Tisch anderweitig vergeben werden.
(3) Für Gruppen unter 10 Personen wird keine No-Show-Gebühr erhoben; wir bitten jedoch um rechtzeitige Absage.
(4) Stornierungen sind bis 48 Stunden vor der Reservierungszeit kostenfrei möglich bei Gruppen von 10 bis 15 Personen. Stornierungen sind bis 2 Wochen vor der Reservierungszeit kostenfrei möglich bei Gruppen ab 16 Personen. Spätere Stornierungen oder Nichterscheinen lösen die No-Show-Gebühr aus.
§ 10 No-Show-Regelung & Stornierung
(1) Die folgende No-Show-Regelung gilt für Reservierungen ab 10 Personen in unserem Restaurant: Erscheinen Gäste nicht zu ihrer Reservierung oder wird die Reservierung nicht fristgerecht storniert (siehe Ziffer 4), wird eine Gebühr von 15 € pro reservierter Person erhoben.
(2) Die No-Show-Gebühr wird über das bei der Reservierung hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. MOKKA*MILCH kann die Gebühr nach eigenem Ermessen bei Nachweis höherer Gewalt (z. B. ärztliches Attest) erlassen.
(3) Stornierungen sind bis 24 Stunden vor der Reservierungszeit kostenfrei möglich. Spätere Stornierungen oder Nichterscheinen lösen die No-Show-Gebühr aus.
(4) Für Gruppen unter 10 Personen wird keine No-Show-Gebühr erhoben; wir bitten jedoch um rechtzeitige Absage.
§ 11 Speisen & Getränke, Allergene
(1) Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen (z. B. eine Geburtstagstorte) bedürfen der vorherigen Absprache und können mit einer Korkagegebühr verbunden sein.
(2) Allergeninformationen sind in der Speisekarte gekennzeichnet und auf Anfrage beim Personal erhältlich. Trotz aller Sorgfalt kann MOKKA*MILCH eine Kreuzkontamination nicht vollständig ausschließen.
(3) MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, das Speisen- und Getränkeangebot jederzeit zu ändern.
§ 12 Private Dining & Exklusive Tischbuchungen
(1) Für exklusive Tischbuchungen oder Private-Dining-Erlebnisse kann ein Mindestumsatz vereinbart werden. Dieser wird separat in der Buchungsvereinbarung festgehalten.
(2) Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, wird die Differenz als Raumgebühr berechnet.
Teil C – Coworking
§ 13 Leistungen & Buchungsmodelle
MOKKA*MILCH bietet folgende Coworking-Optionen an:
Drop-in: Tagesnutzung ohne Voranmeldung, je nach Verfügbarkeit
Tagesbuchung: Reservierung eines Arbeitsplatzes (Day pass) für einen bestimmten Tag
Monatsabonnement / Mitgliedschaft: Paketnutzung zu einer festen Monatsgebühr
Raumbuchungen: stundenweise buchbar
Der Umfang jeder Option (Arbeitsplatz, WLAN, Drucken, Kaffee-Flatrate etc.) ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website.
§ 14 Buchung & Vertragsschluss – Coworking
(1) Tagesbuchungen und Drop-in-Nutzung erfolgen über die Website, die App oder vor Ort. Monatsabonnements werden schriftlich oder elektronisch abgeschlossen.
(2) Tagespass-Nutzer/innen erhalten ausschließlich Zugang zum ausgewiesenen Tagespass-Bereich („Day Pass Gallery“). Der Zugang zu den für Monatsmitglieder reservierten Coworking-Bereichen ist nicht gestattet. Mit dem Erwerb eines Tagespasses stimmen die Nutzer/innen diesen AGB sowie unserer Hausordnung zu.
§ 15 Kündigung & Stornierung – Coworking
(1) Tagespass-Reservierungen können bis 24 Stunden vor dem gebuchten Tag kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Tagestarif berechnet. Rechtzeitige Stornierungen führen zu einer Gutschrift für zukünftige Nutzung, gültig für 12 Monate, einlösbar für einen Tagespass oder eine Raumbuchung.
(2) Bei Monatsabonnements kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Abonnement verlängert sich automatisch, wenn innerhalb dieser Frist keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(3) Bei Jahresabonnements kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Das Abonnement verlängert sich automatisch, wenn innerhalb dieser Frist keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(4) Das Mitglied kann ein Jahresabonnement vor Ablauf des Vertragsjahres mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen („vorzeitige Kündigung“). In diesem Fall wird eine vorzeitige Auflösungsgebühr in Höhe von 50 % der verbleibenden Monatsbeiträge bis zum regulären Ende des Vertragsjahres fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene Schaden von MOKKA*MILCH geringer ist als die berechnete Gebühr.
(5) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (außerordentliche Kündigung gemäß § 314 BGB). Ein wichtiger Grund für MOKKA*MILCH liegt insbesondere vor bei: (a) wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung; (b) Verhalten, das die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Mitglieder, Gäste oder Mitarbeitenden gefährdet; (c) Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung; (d) Nutzung der Räumlichkeiten zu vertragsfremden Zwecken; (e) anhaltende Nichterfüllung wesentlicher vertraglicher Pflichten. In allen Fällen ist eine vorherige schriftliche Abmahnung erforderlich, es sei denn, die Schwere des Verstoßes macht eine Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch MOKKA*MILCH erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge für den Monat, in dem die Kündigung wirksam wird. Für verbleibende vorausbezahlte Monate erfolgt eine anteilige Rückerstattung.
§ 16 Nutzungsregeln – Coworking
(1) Der Co-Working-Bereich darf nur für rechtmäßige Tätigkeiten genutzt werden. Der Betrieb eines Unternehmens in direkter Konkurrenz zu MOKKA*MILCH ist nicht gestattet.
(2) Lärm, der andere Nutzer/innen stört, ist zu vermeiden. Telefon- oder Videogespräche sind in den dafür vorgesehenen Bereichen zu führen.
(3) Die Mitglieder sind für die Sicherheit ihrer eigenen Geräte und Daten selbst verantwortlich. Das WLAN-Netzwerk ist ein gemeinsam genutztes Netzwerk; MOKKA*MILCH übernimmt keine Haftung für Datenverlust oder Sicherheitsvorfälle.
(4) Druckkontingente, Schränke und sonstige Ressourcen richten sich nach dem gebuchten Paket. Missbrauch kann zur Sperrung des Zugangs führen.
(5) Persönliche Gegenstände, die in die Räumlichkeiten mitgebracht werden, werden auf eigenes Risiko aufbewahrt. MOKKA*MILCH empfiehlt die Nutzung der bereitgestellten Schließfächer.
§ 16a Buchung von Besprechungs- & Workshopräumen
(1) MOKKA*MILCH bietet Besprechungsräume und Workshopräume zur stundenweisen Buchung an. Diese Räume stehen sowohl Coworking-Mitgliedern als auch externen Kunden/Kundinnen zur Verfügung. Die gültigen Stundentarife ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf der Website oder werden auf Anfrage mitgeteilt.
(2) Raumbuchungen können über die Website (Nexudus), per E-Mail oder vor Ort vorgenommen werden. Eine Buchung wird mit Bestätigung durch MOKKA*MILCH verbindlich. Die Zahlung ist bei Buchungsbestätigung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Für Besprechungsraum-Buchungen sind Stornierungen, die mehr als 24 Stunden vor dem gebuchten Zeitfenster erfolgen, kostenfrei. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen wird die volle Buchungsgebühr berechnet.
(4) Für Workshopraum-Buchungen sind Stornierungen, die mehr als 7 Tage vor dem gebuchten Termin erfolgen, kostenfrei. Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor dem gebuchten Termin gilt Folgendes: (a) 3–7 Tage vorher: 50 % der Buchungsgebühr; (b) weniger als 3 Tage vorher oder Nichterscheinen: 100 % der Buchungsgebühr. Dem Kunden/der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene Schaden von MOKKA*MILCH geringer ist als die berechnete Gebühr.
(5) MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, eine Raumbuchung aus betrieblichen Gründen zu stornieren oder zu verschieben, sofern eine Frist von mindestens 48 Stunden eingehalten wird. In diesem Fall bietet MOKKA*MILCH einen geeigneten Alternativtermin an oder, falls kein Alternativtermin verfügbar ist, eine vollständige Rückerstattung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, MOKKA*MILCH trifft ein Verschulden.
(6) Der gebuchte Raum ist pünktlich zu räumen. Bei Überschreitung der Buchungszeit ohne vorherige Vereinbarung behält sich MOKKA*MILCH das Recht vor, jede angefangene zusätzliche Stunde zum gültigen Stundentarif zu berechnen.
(7) Der Raum ist in sauberem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Zusätzliche Reinigungskosten aufgrund übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung können dem Kunden/der Kundin in Rechnung gestellt werden.
Teil D – Private Veranstaltungen & Feiern
§ 17 Geltungsbereich Veranstaltungen
Dieser Abschnitt gilt für die Buchung von Veranstaltungsräumen und die Durchführung von Veranstaltungen bei MOKKA*MILCH, einschließlich privater Feiern, Firmenveranstaltungen, kultureller Events und öffentlicher oder interner Workshops.
§ 18 Buchung & Anzahlung
(1) Veranstaltungsbuchungen erfolgen über Nexudus, per E-Mail oder telefonisch und werden erst mit schriftlicher Bestätigung (E-Mail) durch MOKKA*MILCH verbindlich. Auf Anfrage kann MOKKA*MILCH einen Veranstaltungsraum für bis zu 14 Kalendertage vorläufig reservieren (Optionszeitraum). Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Buchung und Zahlung, verfällt die Reservierung automatisch und der Veranstaltungsraum kann anderweitig vergeben werden.
(2) Für Veranstaltungen ab 30 Personen („große Veranstaltungen“) ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig.
(3) Für Veranstaltungen unter 30 Personen (kleine Veranstaltungen) ist keine Anzahlung erforderlich. Die vollständige Rechnung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung fällig – bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Bestätigung.
(4) Bei Nichtzahlung fälliger Beträge behält sich MOKKA*MILCH das Recht vor, die Buchung zu stornieren und die Anzahlung als Entschädigung einzubehalten.
§ 19 Stornierung durch Kund*innen
(1) Stornierungen müssen in Textform (E-Mail genügt) an events@mokkamilch.de erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Stornierung bei MOKKA*MILCH.
(2) Bei Stornierung durch den Kunden/die Kundin für große Veranstaltungen (ab 30 Teilnehmende) gelten folgende Gebühren bezogen auf den vereinbarten Gesamtbetrag: (a) mehr als 60 Tage vor der Veranstaltung: die Anzahlung verfällt; (b) 60–31 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags; (c) 30–15 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des Gesamtbetrags; (d) 14 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: 100 % des Gesamtbetrags.
(3) MOKKA*MILCH kann für große Veranstaltungen eine rückzahlbare Sicherheitskaution von bis zu 1.000 € verlangen. Diese wird innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung zurückerstattet, abzüglich etwaiger Kosten für Schäden oder zusätzliche Reinigung.
(4) Für kleinere Veranstaltungen (unter 30 Personen) gelten folgende Gebühren bezogen auf den vereinbarten Gesamtbetrag: (a) mehr als 7 Tage vor der Veranstaltung: keine Gebühr; (b) 7 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gebühr.
(5) Dem Kunden/der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene Schaden von MOKKA*MILCH geringer ist als die berechnete Stornierungsgebühr.
(6) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Stornierungsgebühr verrechnet. Überschüsse werden innerhalb von 14 Tagen erstattet.
(7) Überschreitet die Veranstaltung die vereinbarte Dauer, behält sich MOKKA*MILCH das Recht vor, eine Überziehungsgebühr gemäß der bei der Buchung mitgeteilten Konditionen zu berechnen.
§ 20 Stornierung durch MOKKA*MILCH
(1) MOKKA*MILCH ist berechtigt, eine Veranstaltungsbuchung zu stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, bauliche Schäden).
(2) In diesem Fall wird MOKKA*MILCH dem Kunden/der Kundin zunächst einen Alternativtermin anbieten. Ist ein Alternativtermin für den Kunden/die Kundin nicht akzeptabel oder kein geeigneter Termin verfügbar, werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden/der Kundin – insbesondere für Aufwendungen wie Catering, Dekoration, Reisekosten oder entgangenen Gewinn – sind ausgeschlossen, sofern MOKKA*MILCH kein Verschulden trifft.
§ 21 Teilnehmerzahl & Raumkapazität
(1) Eine verbindliche endgültige Gästezahl muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die endgültige Gästezahl darf nicht mehr als 15 % unter der ursprünglich vereinbarten Personenzahl liegen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des jeweils höheren Werts von (a) der endgültig bestätigten Zahl, (b) der tatsächlichen Teilnehmerzahl oder (c) 85 % der ursprünglich vereinbarten Gästezahl. Eine Reduzierung über 15 % hinaus wird als Teilstornierung behandelt, und die Stornierungsgebühren gemäß § 19 gelten anteilig für die Differenz.
(2) Wird die Raummiete auf Grundlage der vereinbarten Teilnehmerzahl berechnet, berechtigt eine Verringerung der Teilnehmerzahl den Kunden/die Kundin nicht zu einer entsprechenden Reduzierung der Raummiete. MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, die Raummiete nach oben anzupassen, wenn die verringerte Teilnehmerzahl zu einer niedrigeren Preiskategorie führt.
(3) Die maximale Kapazität des gebuchten Raums ist verbindlich. Eine Überschreitung dieser Kapazität ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet und berechtigt MOKKA*MILCH, den Zutritt zu verweigern.
§ 22 Catering & Getränke
(1) Sämtliches Catering bei Veranstaltungen von MOKKA*MILCH wird ausschließlich von MOKKA*MILCH oder von MOKKA*MILCH beauftragten Dienstleistern erbracht. Dies umfasst die Bereitstellung und den Service aller Speisen und Getränke sowie den Einsatz von Servicepersonal für Cateringzwecke.
(2) Kunden/Kundinnen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MOKKA*MILCH keine eigenen Speisen oder Getränke in die Räumlichkeiten mitbringen oder externe Catering-Unternehmen oder sonstige Catering-Dienstleister beauftragen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und können mit einer Korkage- oder Servicegebühr verbunden sein, deren Höhe im Voraus bestätigt wird.
(3) MOKKA*MILCH bietet auf Anfrage Catering-Pakete an.
(4) Der Ausschank von Alkohol unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. MOKKA*MILCH ist berechtigt, die Bedienung zu verweigern, wenn Gäste sichtbar alkoholisiert sind oder ein Altersnachweis nicht erbracht werden kann.
§ 23 Auf- und Abbau & Dekoration
(1) Auf- und Abbauzeiten sind bei der Buchung zu vereinbaren und sind im Mietzeitraum enthalten. Überschreitungen werden zum gültigen Stundensatz berechnet.
(2) Dekorationen dürfen nur mit geeigneten, rückstandsfreien Befestigungsmitteln angebracht werden. Nägel, Schrauben, dauerhaftes Klebeband oder offene Kerzen ohne Windschutz sind nicht gestattet.
(3) Konfetti, Glitzer und ähnliche Materialien sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Zusätzliche Reinigungskosten werden dem Kunden/der Kundin in Rechnung gestellt.
§ 24 Technische Ausstattung, Beleuchtung & Ton
(1) Verfügbare technische Ausstattung (Ton, Beleuchtung, Projektor, Mikrofone etc.) wird nach Vereinbarung bereitgestellt. Bedienung und Einweisung durch Personal kann auf Anfrage gebucht werden.
(2) Externe technische Dienstleister oder DJ-Equipment dürfen nur mit vorheriger Genehmigung eingesetzt werden.
(3) Der Kunde/die Kundin haftet für Schäden an technischer Ausstattung, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht werden.
§ 25 Lärm & Ruhezeiten
(1) Die gesetzlichen Ruhezeiten (ab 22:00 Uhr) sind einzuhalten. Veranstaltungen mit erhöhtem Lärmpegel (Musik, Mikrofonnutzung) sind bis spätestens 22:00 Uhr gestattet, sofern keine Sondergenehmigung vorliegt.
(2) Die Nutzung der Terrasse und aller Außenbereiche ist ab 22:00 Uhr aufgrund der Lärmschutzbestimmungen nicht gestattet.
(3) MOKKA*MILCH ist berechtigt, die Lautstärke zu reduzieren oder eine Veranstaltung vorzeitig zu beenden, wenn anhaltende Beschwerden oder drohende ordnungsrechtliche Verstöße vorliegen. Rückerstattungen erfolgen in diesem Fall nicht.
§ 26 Haftung & Schäden – Veranstaltungen
(1) Der Kunde/die Kundin haftet für Schäden, die durch ihn/sie selbst, seine/ihre Gäste oder von ihm/ihr beauftragte Dritte an den Räumlichkeiten, dem Inventar oder der technischen Ausstattung von MOKKA*MILCH verursacht werden.
(2) MOKKA*MILCH empfiehlt dem Kunden/der Kundin den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
(3) MOKKA*MILCH übernimmt keine Haftung für Schäden an Gegenständen, die von Kunden/Kundinnen oder ihren Gästen in die Räumlichkeiten mitgebracht werden, sofern MOKKA*MILCH kein Verschulden trifft.
§ 27 Fotografie & Filmaufnahmen
(1) Der Kunde/die Kundin ist berechtigt, in den gebuchten Räumlichkeiten Fotos und Videos für private Zwecke aufzunehmen.
(2) Kommerzielle oder professionelle Foto- und Filmproduktionen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von MOKKA*MILCH.
(3) MOKKA*MILCH darf die Räumlichkeiten und die allgemeine Veranstaltungsatmosphäre zu eigenen Marketing- und Kommunikationszwecken fotografieren und filmen. Der Kunde/die Kundin hat seine/ihre Gäste vor der Veranstaltung darüber zu informieren, dass Foto- und Filmaufnahmen durch MOKKA*MILCH stattfinden können. Gäste, die nicht in solchem Material erscheinen möchten, können das Personal von MOKKA*MILCH oder den Fotografen/die Fotografin vor Ort informieren; MOKKA*MILCH wird sich in angemessener Weise bemühen, diesen Wünschen nachzukommen.
(4) MOKKA*MILCH veröffentlicht keine Bilder, auf denen einzelne Personen als Hauptmotiv eindeutig erkennbar sind, ohne deren Einwilligung einzuholen. Für allgemeine Atmosphäreaufnahmen, auf denen Gäste beiläufig erscheinen, genügt die vorherige Information durch den Kunden/die Kundin gemäß Absatz (3).
Teil E – Community Events – veranstaltet von MOKKA*MILCH oder gemeinsam veranstaltet
Dieser Abschnitt gilt für Veranstaltungen, die von MOKKA*MILCH im Rahmen des Community-Programms veranstaltet oder mitveranstaltet werden, einschließlich Workshops, Vorträge, gemeinsame Essen, Kulturabende, Networking-Events und ähnliche Formate. Unterabschnitt I gilt für Teilnehmende (Ticketkäufer/innen und Besucher/innen). Unterabschnitt II gilt für Co-Creator/innen, die mit MOKKA*MILCH bei der Entwicklung und Durchführung solcher Veranstaltungen zusammenarbeiten.
Unterabschnitt I – Teilnehmende
§ 28 Tickets & Anmeldung
(1) Tickets für Community Events können über die MOKKA*MILCH-Website, über bezeichnete Ticketing-Plattformen oder vor Ort je nach Verfügbarkeit erworben werden.
(2) Ein Vertrag kommt mit Abschluss des Ticketkaufs oder der Anmeldebestätigung durch MOKKA*MILCH zustande. Es gilt der zum Zeitpunkt des Kaufs ausgewiesene Ticketpreis.
(3) Tickets sind persönlich und nicht übertragbar, sofern nicht anders angegeben. Der Weiterverkauf von Tickets zu einem erhöhten Preis ist untersagt.
(4) Einige Community Events können kostenlos oder auf Spendenbasis angeboten werden. Eine Anmeldung ist dennoch erforderlich, und diese AGB gelten entsprechend.
§ 29 Widerrufsrecht
(1) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt für alle Community Events mit festem Datum.
(2) Die freiwillige Stornierung durch Teilnehmende richtet sich nach § 30.
§ 30 Stornierung & Erstattung – Teilnehmende
(1) Die Stornierung durch Teilnehmende muss über die Website erfolgen.
(2) Für kostenpflichtige Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsbedingungen: (a) mehr als 7 Tage vor der Veranstaltung: volle Rückerstattung; (b) weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen: keine Rückerstattung oder Gutschrift.
(3) MOKKA*MILCH kann nach eigenem Ermessen die Übertragung eines Tickets auf eine andere Person anstelle einer Stornierung ermöglichen.
§ 31 Veranstaltungsänderungen & Absage durch MOKKA*MILCH
(1) MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen an Community Events vorzunehmen, einschließlich Änderungen am Programm, an Referent/innen, am Format oder an der zeitlichen Planung, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Solche Änderungen berechtigen Teilnehmende nicht zu einer Rückerstattung.
(2) Sagt MOKKA*MILCH eine Veranstaltung vollständig ab, wird den Teilnehmenden die Wahl zwischen einer vollständigen Rückerstattung oder einer 12 Monate gültigen Gutschrift angeboten.
(3) MOKKA*MILCH haftet nicht für Kosten, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit einer abgesagten Veranstaltung entstehen (z. B. Reise, Unterkunft), es sei denn, MOKKA*MILCH trifft ein Verschulden.
(4) MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, eine Mindestteilnehmerzahl für jede Veranstaltung festzulegen. Wird diese nicht erreicht, kann MOKKA*MILCH die Veranstaltung bis 48 Stunden vor dem geplanten Beginn absagen; Absatz (2) gilt entsprechend.
§ 32 Verhalten der Teilnehmenden
(1) Teilnehmende müssen jederzeit die Hausordnung von MOKKA*MILCH sowie die Anweisungen der Veranstalter/innen und des Personals befolgen.
(2) MOKKA*MILCH behält sich das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, die gegen die Hausordnung verstoßen, störend auftreten oder die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer gefährden. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
(3) Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Veranstaltungen mit körperlicher Aktivität sind die Teilnehmenden selbst für die Einschätzung ihrer Fitness und Eignung verantwortlich.
§ 33 Fotografie, Filmaufnahmen & Datenweitergabe – Community Events
(1) Bei Community Events von MOKKA*MILCH können Foto- und Filmaufnahmen zu Dokumentations-, Marketing- und Werbezwecken gemacht werden. Mit dem Kauf eines Tickets oder der Anmeldung zu einem Community Event erklären sich Teilnehmende mit der Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos und Videomaterial, auf denen sie möglicherweise erscheinen, einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit in Textform (E-Mail an events@mokkamilch.de) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Teilnehmende, die während der Veranstaltung nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, werden zusätzlich gebeten, das Personal oder den Fotografen/die Fotografin vor Ort zu informieren; MOKKA*MILCH wird sich in angemessener Weise bemühen, diesen Wünschen nachzukommen.
(3) Sofern MOKKA*MILCH Bilder verwenden möchte, auf denen einzelne Personen als Hauptmotiv eindeutig erkennbar und identifizierbar sind (z. B. Porträts, Interviews, Testimonials), wird eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung eingeholt.
(4) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Bilddaten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Die Teilnehmenden werden beim Ticketkauf über diese Einwilligung informiert.
(5) MOKKA*MILCH ist berechtigt, personenbezogene Daten der Teilnehmenden, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z. B. Name, Ernährungsanforderungen, Barrierefreiheitsbedürfnisse), an den/die für die Veranstaltung verantwortliche/n Co-Creator/in weiterzugeben. Solche Daten werden nur in dem für die Veranstaltungsdurchführung erforderlichen Umfang weitergegeben und vom Co-Creator/von der Co-Creatorin gemäß DSGVO verarbeitet. Der/die Co-Creator/in darf Teilnehmerdaten nicht ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen für eigene Marketingzwecke verwenden.
(6) Teilnehmende dürfen Fotos und Videos für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch aufnehmen. Kommerzielle oder professionelle Produktionen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von MOKKA*MILCH.
Unterabschnitt II – Co-Creator/innen
§ 34 Geltungsbereich & Art der Zusammenarbeit
(1) Ein/e „Co-Creator/in“ ist eine unabhängige dritte Partei, die mit MOKKA*MILCH bei der Entwicklung, Organisation und Durchführung von Community Events zusammenarbeitet. Co-Creator/innen können Workshopleiter/innen, Referent/innen, Moderator/innen, Coaches, Künstler/innen und ähnliche Fachleute sein.
(2) Der/die Co-Creator/in handelt als selbstständige/r Unternehmer/in. Die Zusammenarbeit begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Personengesellschaft und kein Joint Venture. Jede Partei ist für ihre eigenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
(3) Die konkreten Bedingungen jeder Zusammenarbeit — einschließlich Veranstaltungsformat, Termine, Preisgestaltung, Erlösbeteiligung und Zuständigkeiten — werden in einem separaten Kooperationsvertrag festgelegt, auf den diese AGB ergänzend Anwendung finden.
§ 35 Erlösbeteiligung & Rechnungsstellung
(1) Das Erlösbeteiligungsmodell (Festhonorar, prozentuale Beteiligung am Ticketverkauf oder Mischform) wird im individuellen Kooperationsvertrag festgelegt.
(2) Die Abrechnung und Zahlung erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung auf Grundlage der tatsächlichen Ticketverkäufe und der Teilnehmerzahl, wie sie im Ticketingsystem von MOKKA*MILCH erfasst sind.
(3) Jede Partei ist für die steuerliche Behandlung ihrer eigenen Erlöse selbst verantwortlich. Der/die Co-Creator/in stellt die Rechnung entsprechend seinem/ihrem Steuerstatus aus — entweder nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) oder im Rahmen der Regelbesteuerung. Der MwSt.-Status ist vorab zu klären und im Kooperationsvertrag zu vermerken.
§ 36 Kommunikation & Marketing
(1) Beide Parteien entwickeln gemeinsam die Veranstaltungsbeschreibung und Werbematerialien. MOKKA*MILCH veröffentlicht die Veranstaltung über die eigenen Kanäle (Website, Social Media, Newsletter).
(2) Der/die Co-Creator/in darf die Veranstaltung über die eigenen Kanäle bewerben, sofern die Markenrichtlinien und der Kommunikationsstil von MOKKA*MILCH beachtet werden.
(3) Von MOKKA*MILCH erstelltes Foto- und Videomaterial darf von beiden Parteien zu Kommunikationszwecken genutzt werden. Erstellt der/die Co-Creator/in eigenständig visuelles Material mit Teilnehmenden, ist er/sie allein für die Einholung der erforderlichen Einwilligungen verantwortlich.
(4) Der/die Co-Creator/in stellt auf Anfrage Referenzfotos oder ein kurzes Statement für die gemeinsame Kommunikation bereit.
§ 37 Qualitätssicherung & Markenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zu einem professionellen und respektvollen Auftreten in allen Aspekten der Zusammenarbeit.
(2) Der/die Co-Creator/in informiert MOKKA*MILCH unverzüglich über Umstände, die die Durchführung oder Qualität der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.
(3) Bei wiederholt negativem Feedback, das auf den/die Co-Creator/in zurückzuführen ist, und trotz schriftlicher Mitteilung der Bedenken, kann MOKKA*MILCH die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden.
(4) Der/die Co-Creator/in darf keine Aktivitäten durchführen, die dem Ruf von MOKKA*MILCH schaden könnten, insbesondere politische Wahlwerbung, diskriminierende Inhalte oder rechtswidrige Handlungen.
(5) Bei schwerwiegenden Imageschäden behält sich MOKKA*MILCH Schadensersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor.
§ 38 Stornierung einzelner Veranstaltungen
(1) Die Absage einer geplanten Veranstaltung durch den/die Co-Creator/in ist schnellstmöglich in Textform mitzuteilen.
(2) Sagt der/die Co-Creator/in eine Veranstaltung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Termin ohne wichtigen Grund ab, kann MOKKA*MILCH Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen (z. B. Marketing, Personalplanung, entgangene Ticketeinnahmen). Bei Absage aus wichtigem Grund entfällt die pauschale Kostenforderung. MOKKA*MILCH kann jedoch Ersatz für nachweislich bereits entstandene Aufwendungen verlangen
(3) Sagt MOKKA*MILCH eine Veranstaltung ab, hat der/die Co-Creator/in Anspruch auf Ersatz nachgewiesener, bereits entstandener Kosten, es sei denn, die Absage beruht auf höherer Gewalt oder Umständen, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von MOKKA*MILCH liegen.
§ 39 Geistiges Eigentum & Inhalte
(1) Der/die Co-Creator/in behält alle Rechte an geistigem Eigentum an eigenen Inhalten, Materialien und Methoden. Durch die Zusammenarbeit findet keine Übertragung von Schutzrechten statt.
(2) Der/die Co-Creator/in räumt MOKKA*MILCH eine nicht-exklusive, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung des Veranstaltungstitels, der Beschreibung und der Werbematerialien zum Zweck der Vermarktung der Veranstaltung und des Community-Programms von MOKKA*MILCH ein.
(3) MOKKA*MILCH behält alle Rechte an der eigenen Marke, dem Logo und den Marketingmaterialien.
§ 40 Haftung – Co-Creator-Zusammenarbeit
(1) Der/die Co-Creator/in haftet für Schäden, die durch seine/ihre Leistung, Materialien oder sein/ihr Verhalten gegenüber Teilnehmenden oder im Veranstaltungsraum entstehen, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung wird empfohlen.
(2) MOKKA*MILCH haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Veranstaltungsraums und der Hosting-Dienstleistungen. Für höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von MOKKA*MILCH wird keine Haftung übernommen.
(3) Jede Partei stellt die andere von Ansprüchen Dritter frei, die durch eigenes Verschulden verursacht werden.
§ 41 Datenschutz – Co-Creator-Zusammenarbeit
(1) Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich gemäß DSGVO und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten.
(2) Von MOKKA*MILCH erhobene Teilnehmerdaten (Name, E-Mail, Zahlungsdaten) werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen an den/die Co-Creator/in weitergegeben, es sei denn, § 33 Abs. 5 findet Anwendung.
(3) Der/die Co-Creator/in verarbeitet keine Zahlungsdaten der Teilnehmenden.
(4) Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.
§ 42 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle kommerziellen Konditionen ihrer Zusammenarbeit — insbesondere Honorarsätze und Erlösanteile — vertraulich und geben diese nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiter. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.